Nachweise vorbereiten

Hospitation und Falldokumentation: Was muss nachgewiesen werden?

Hospitation und dokumentierte Fälle können für persönliche Anerkennungswege relevant sein. Welche Zahl und Form tatsächlich verlangt wird, muss immer anhand des aktuellen Anerkennungswegs und der eigenen Ausgangsqualifikation geprüft werden.

Hospitation dokumentieren

  • Name und Art der Einrichtung
  • Zeitraum und nachvollziehbarer Stundenumfang
  • Arbeitsfelder und beobachtete Tätigkeiten
  • Fachliche Anleitung oder verantwortliche Ansprechperson
  • Schriftliche Bestätigung der Einrichtung

Fälle dokumentieren

  • Anonymisierte Ausgangssituation und Arbeitsauftrag
  • Psychoonkologische Einschätzung und Ziele
  • Durchgeführte Gespräche oder Interventionen
  • Verlauf, Zusammenarbeit und Weiterverweisung
  • Reflexion von Rolle, Grenzen und Ergebnis

Datenschutz

Keine identifizierenden Patient:innendaten

Falldokumentationen müssen konsequent anonymisiert werden. Namen, genaue Geburtsdaten, Adressen, Aktenzeichen und andere identifizierende Details gehören nicht in Lehrunterlagen. Bei seltenen Konstellationen kann auch eine Kombination scheinbar harmloser Angaben identifizierbar sein.

Wichtig

Diese Checkliste ist eine Vorbereitungshilfe. Sie ersetzt keine aktuelle Einzelfallprüfung durch die zuständige Anerkennungsstelle oder das konkrete Zentrum.

Aktuelle DKG-Wege prüfen

Von der Ressource ins Curriculum

Dieses Thema vertiefen wir in Kasuistik

In kleinen Gruppen arbeiten wir an eigenen Fällen, fachlicher Einordnung, professionellen Grenzen und nachvollziehbarer Fallreflexion.